Altpapier gehört grundsätzlich in die blaue Altpapiertonne.
Hinein Gehören:
• Pappen und Kartonagen
• Zeitungen, Illustrierte
• Bücher, Formulare
Nicht Hinein Gehören:
• Pergament- und Hygienepapiere (graue Restmülltonne)
• beschichtete Papiere,Getränkeverpackungen (Gelben Sack)
• Styropor, Kunststoffe, Kunststofffolien (Gelber Sack)
• Alufolien (Gelber Sack)
• Klebebänder, Magnetbänder und -karten (graue Restmülltonne)
• Tapeten (graue Restmülltonne)
Außerdem stehen auf dem Wertstoffhof Container für Altpapier und Kartonagen zur Verfügung.
Was gehört in die „BIO-Tonne“?
• Obstschalen und Gemüsereste
• Essensreste
• Schnittblumen und Topfpflanzen
• Tee- und Kaffeesatz
• Sägemehl und Sägespäne
• Eierschalen
• Haare, Federn
• Kleintierstreu
• Gartenabfälle (besser: Im Garten kompostieren)
...und das gehört nicht in die „BIO-Tonne“!
• größere Mengen an Soßen, Suppen und Breie
• große Mengen Fleisch und Knochen
• Babywindeln, Fäkalien
• Fremdstoffe aller Art wie Metall, Kunststoff, Textilien, Gummi, Tapeten, Glas etc.
• Sondermüll
Wird 14-tägl. eingesammelt. Die Gelben Säcke können aber auch auf den Lagerhöfen oder dem Wertstoffhof abgegeben werden.
Hinein Gehören:
Alle Umverpackungen, die nicht aus Papier, Karton oder Altglas bestehen.
Im Einzelnen sind das:
• alle Kunststoffverpackungen (z.B. Folien, Becher, Plastikflaschen oder Styropor)
• alle Verbundmaterialien (z.B. Behälter für Obstsäfte, Milchkartons usw.)
• alle Metallverpackungen (Konserven und Getränkedosen)
Nicht Hinein Gehören:
• Verpackungen aus Karton oder Papier (diese gehören in die Altpapiertonne)
• Verpackungen aus Glas wie Flaschen und Gläser
Restmüll oder Hausmüll sind alle Haushaltsabfälle, für die keine getrennte Sammlung oder Entsorgung vorgesehen ist. Er gehört in die klassische (Haus-) "Mülltonne" (bzw. die graue Restmülltonne). Restmülltonnen gibt es in den Größen 40, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l.
Die Sammeltermine sind durch einen roten Balken im Abfallkalender markiert.
Für Privatpersonen, Dienstleister, Handwerker und
Kleingewerbe, die nicht mehr als 500 kg im Jahr erzeugen, gelten folgende Mengenbegrenzungen: 100 kg/l pro Abfallerzeuger und Anlieferung. Behälter dürfen
nicht größer als 20l sein. Bei ätzenden Flüssigkeiten 10l.